Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen für Sie
die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß § 37 EU-DSGVO und § 38 DS-AnpUG-EU. Diese Lösung hat für Sie viele Vorteile, denn wir beraten Sie professionell im Bereich unternehmeskonformer Datenschutz und unterstützen Sie mit wirtschaftlich vertretbaren Vorschlägen aus der Praxis. Unsere Stärken sind hochqualifizierte Mitarbeiter und individuelle Beratungskonzepte.
Wann muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen?
» Wenn mehr als 9 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten.
» Personenbezogene Daten besonderer Kategorien verarbeitet werden.
» Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder Daten für
Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet
werden.
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, ist der Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Z. B. durch Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.